Informationen für unsere Mitgliedsvereine

bu_distanz1VR-Infopool

layout_tab1-un

Unsere Mitglieder stehen im Mittelpunkt unseres Handelns.

Wir sind stolz auf den enormen Einsatz unserer Vereine und stehen ihnen als Partner und Ratgeber bei ihren Aktivitäten zur Seite.

Hier finden Sie Publikationen und Informationen zu aktuellen Themen.

Verantwortungsvolle Öffnungsschritte für einen Inzidenzwert unter 100
 
Informationen zum Thema...
Nach Oben...

Verordnungen der Landesregierung bezüglich der Corona Beschränkungen
 
Die aktuelle Verordnungen zu den derzeitig gültigen Beschränkungen aufgrund der Corona Pandemie gibt es unter folgendem Link:
www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen
Nach Oben...

Hochtaunuskreis öffnet Sportstätten wieder für Vereine
 
Hochtaunuskreis . Ab Dienstag, 2. Juni 2020, werden die Sportstätten (Außenanlagen und Hallen) an den Schulen des Hochtaunuskreises wieder für Vereine geöffnet.... 
Nach Oben...

Soforthilfe für Vereine
Förderprogramm zur
„Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“

 
Das Land Hessen startet ab 1. Mai mit einem neuen Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“,um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern...
Nach Oben...

  

    

 Öffnungsschritte für einen Inzidenzwert unter 100            

    

 Hochtaunuskreis öffnet Sportstätten wieder für Vereine                      

Datum: 02.06.2020

Hochtaunuskreis. Ab Dienstag, 2. Juni 2020, werden die Sportstätten (Außenanlagen und Hallen) an den Schulen des Hochtaunuskreises wieder für Vereine geöffnet. Allerdings unter Auflagen. Unter anderem müssen alle Vereine ein Hygienekonzept vorweisen und ausreichend Desinfektionsmittel bereitstellen.

Es sind nur kontaktfreie Sportarten zugelassen, Duschen, Umkleiden und andere Gemeinschafträume können nicht genutzt werden, die Toiletten sind geöffnet. Die Abstandsregeln gelten beim Betreten und Verlassen der Sportstätten. Beim Sport sollte ein Abstand von zwei bis drei Metern eingehalten werden. Pro Hallensegment oder in einer Einfeldsporthalle empfiehlt der Kreis nur 20 Personen. Zuschauer sind nicht zugelassen, Vereine müssen Anwesenheitslisten führen. Risikogruppen sind besonders zu schützen.

„Ich bin froh, dass wir den Sportlerinnen und Sportlern in den Vereinen ein kleines Stück Normalität zurückgeben können“, sagt Landrat und Schuldezernent Ulrich Krebs. Er sei überzeugt, dass die Vereine verantwortungsvoll mit dem Trainingsbetrieb unter Corona-Bedingungen umgehen werden.

Für mehr Informationen zu den Nutzungsbedingungen in Sportstätten verweist der Kreis auf den Landessportbund Hessen unter www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq-wiedereinstieg. Dort finden sich auch Hinweise zu möglichen Trainingsbedingungen unterschiedlicher Sportarten.

Schulsport findet auch weiterhin nicht statt, das ist eine Vorgabe des Kultusministeriums.

Links zum Thema
Informationen der Kreisverwaltung zum Corona Virus
Nach Oben...




 Förderprogramm zur "Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit"  
 

Das Land Hessen startet ab 1. Mai mit einem neuen Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“,um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern. Je nach Situation bis zu 10.000 € finanzielle Unterstützung. Laut der entsprechenden Richtlinie können Mittel beantragt werden, beispielsweise für: Nachwuchsarbeit, Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten), Instandhaltungen, Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.). Alle 41.000 gemeinnützigen Vereine sind antragsberechtigt.
 
Gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, richten ihre Anfragen an die E-Mail-Adresse coronavereinshilfe@sport.hessen.de.
 
Aus dem Bereich Kultur können Vereine ihre Anträge beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unter corona-vereinshilfe@hmwk.hessen.de stellen.
 
Vereine im Bereich Naturschutz u.ä. stellen ihre Anträge beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz corona-vereinshilfe@umwelt.hessen.de.
 
Zuständig für Anträge sozialer Vereine wie z.B. Opferhilfe, Hospizdienste und -initiativen, Flüchtlingshilfe, Nachbarschaftshilfe und Landfrauen sowie Dach- und Fachverbände der Kindertagesbetreuung ist das Hessische Ministerium für Soziales coronavereinshilfe@hsm.hessen.de.
 
Die Pressemeldung mit der Richtlinie und dem Antragsformular finden Sie auf:
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit
 
Quelle: Landes Ehrenamtsagentur HESSEN

http://www.gemeinsam-aktiv.de


Links zum Thema 
  
Soforthilfe für gemeinnützige Vereine
https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/soforthilfe-fuer-gemeinnuetzige-vereine
 
Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“
Sie finden den Artikel hier:
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit
 
Ministerpräsident Bouffier zur Corona-Soforthilfe für Vereine
Sie finden den Artikel hier:
https://www.hessen.de/video/ministerpraesident-bouffier-zur-corona-soforthilfe-fuer-vereine
Nach Oben...

ImpressumDatenschutzerklärungDisclaimer